Initiiert durch Prof. Dr. Sascha Feuchert, Professor für Neuere Deutsche Literatur mit dem Schwerpunkt Holocaust- und Lagerliteratur sowie Leiter der Arbeitsstelle Holocaustliteratur an der Justus-Liebig-Universität Gießen, StD Dr. Torsten Mergen, zweiter Bundesvorsitzender des FV im DGV, und StD Christian Plien, erster Bundesvorsitzender des FV im DGV, ist eine „Paderborner Erklärung“ zur Erinnerungskultur im Kontext des Deutschunterrichts formuliert worden, die die obligatorische Einbindung der Holocaustliteratur in die Curricula fordert.
Der KMK-Beschluss „Erinnern für die Zukunft. Empfehlungen zur Erinnerungskultur als Gegenstand historisch-politischer Bildung in der Schule“ berücksichtigt zahlreiche relevante Ziele, Grundsätze und Formen des Erinnerns, blendet allerdings aus, dass Erinnern und Erinnerungskultur nicht nur Teil historisch-politischer, sondern dezidiert auch Teil sprachlich-literarischer sowie medialer Bildung sind. Daher muss die Verpflichtung auf eine Beschäftigung mit Holocaustliteratur in den Kerncurricula und Lehrplänen für das Fach Deutsch in allen Schulformen schnellstmöglich Berücksichtigung finden.
Die Thesen und Forderungen der Erklärung gehen unter anderem auf ein im Rahmen des 27. Deutschen Germanistentages 2022 von den drei Initiatoren veranstaltetes Panel mit dem Titel „Deutschunterricht als Gedächtnisagentur? – Didaktische Annäherungen an Eindeutigkeit und Mehrdeutigkeit in Texten über das Erinnern“ zurück, bei dem sich Forscher*innen und Schulpraktiker*innen über zeitgemäße Zugänge zur Holocaustliteratur im Deutschunterricht ausgetauscht haben.
Die Stellungnahme kann an dieser Stelle als PDF-Dokument heruntergeladen und außerdem von Ihnen kommentiert werden.
Einen DEUTSCHlehrerverband, der in seiner Satzung folgenden Satz zulässt: „Mit dem Antrag erkennt die*der Bewerber*in für den Fall ihrer*seiner Aufnahme die Satzung an.“ oder der in dem veröffentlichen PDF Dokument das „Wort“ “ Schüler*innenschaft“ zulässt, kann ich als Lehrer weder von der orthografischen Form her noch inhaltlich wirklich ernst nehmen, denn es beschäftigt mich folgende Frage: „Wollen Sie innerhalb der von Ihnen zurecht eingeforderten Erinnerungskultur, die Sie augenscheinlich genau wie ich als sehr wichtig erachten, die dann dazu ausgewählten Werke entsprechend gendergerecht umarbeiten?“ Gerade Deutschlehrer sollten sich als Mahner nicht nur einer berechtigten Erinnerungskultur sondern auch als Bewahrer der Regelreinheit unserer Sprache an sich hervortun, um so den uns anvertrauten Schülern sowohl in der einen als auch in der anderen Angelegenheit Halt und Orientierung zu geben.
Vielen Dank für Ihren Kommentar!
Die Debatte über gendergerechte Sprache wird sicherlich noch über einen längeren Zeitraum geführt werden müssen bis eine gute Balance zwischen sprachlicher Richtigkeit, guter Lesbarkeit und tatsächlicher sprachlicher Geschlechtergerechtigkeit hergestellt werden kann. Bis dahin versuchen wir, auch und gerade als Fachverband Deutsch im DGV, auf eine Art und Weise zu gendern, die mehrheitlich genutzt und als geschlechtergerecht gelesen wird. Denn ausschließlich zu bewahren und zu mahnen kann uns im Wissen um eine sich stetig wandelnde Sprache, die stets in ihrer Historizität und Kontextspezifität gesehen werden sollte, nicht genügen.
An dieser konkreten Stelle relevant und dringlich ist jedoch unsere Forderung nach der obligatorischen Einbindung von Holocaust-Literatur in die Curricula. Vielen Dank, dass Sie uns in dieser Hinsicht unterstützen!
Mit herzlichen Grüßen
Ronja Hannebohm, DGV-Geschäftsstelle