Bis zum 31. August 2020 können alle Per­so­nen, Verlage oder In­sti­tu­tio­nen, die Bil­dungs­me­di­en pro­du­zie­ren oder nutzen, Lehr­wer­ke zur Be­gut­ach­tung als „Schul­buch des Jahres 2021“ vorschlagen.

Mit dem Preis „Schul­buch des Jahres“ zeich­nen das Georg-Eckert-Institut – Leibniz-Institut für in­ter­na­tio­na­le Schul­buch­for­schung (GEI), der Didacta Verband und die Bun­des­zen­tra­le für po­li­ti­sche Bildung/bpb Herausgeber*innen sowie Autor*innen von Lehr­wer­ken aus, die Mut zu in­halt­li­chen, didaktisch-methodischen sowie ge­stal­te­ri­schen In­no­va­tio­nen zeigen und die Her­aus­for­de­run­gen des kom­pe­tenz­ori­en­tier­ten Lernens auf­neh­men. Die drei Preis­trä­ger für jede Ka­te­go­rie werden von einer hoch­ka­rä­tig be­setz­ten Jury aus Wis­sen­schaft, Bil­dungs­pra­xis und Verlag ausgewählt.

Der Preis wird auf der didacta im März 2021 in Stutt­gart ver­ge­ben und steht unter der Schirm­herr­schaft der Kul­tus­mi­nis­ter­kon­fe­renz. Die Aus­zeich­nung in­no­va­ti­ver Schul­buch­kon­zep­te zielt darauf, De­bat­ten zum Thema Schul­buch und seinem Stel­len­wert im Un­ter­richts­all­tag an­zu­re­gen, für die ge­sell­schaft­li­che Be­deu­tung von Schul­bü­chern und Bil­dungs­me­di­en zu sen­si­bi­li­sie­ren und zu einer Ver­bes­se­rung und Wei­ter­ent­wick­lung von Schul­ma­te­ria­li­en beizutragen.

Der Preis wird in den fol­gen­den drei Ka­te­go­rien an je ein cur­ri­cu­la­res Lehr­werk für die Se­kun­dar­stu­fe I vergeben:

  • Spra­chen
  • Gesellschaft
  • MINT

An­for­de­run­gen

  • print oder digital
  • für die Se­kun­dar­stu­fe I (Klassen 5 bis 10)
  • er­schie­nen nach dem 1. Juli 2018
  • cur­ri­cu­la­re Lehr­wer­ke, d.h. Schul­bü­cher oder mehr­tei­li­ge Lern­ma­te­ria­li­en (z.B. Heftpakete)

Teil­nah­me­be­din­gun­gen

  • Lehr­wer­ke aller all­ge­mein­bil­den­den Fächer können für die drei Ka­te­go­rien Spra­chen, Gesellschaft und MINT ein­ge­reicht werden.
  • Bil­dungs­me­di­en­ver­la­ge und andere Pro­du­zen­ten können bis zu drei Titel pro Ka­te­go­rie einreichen.
  • Jedes Lehr­werk muss in zwölf Ex­em­pla­ren ein­ge­sandt bzw. mit zwölf Li­zen­zen be­reit­ge­stellt werden.
  • Er­gän­zen­de Ma­te­ria­li­en, die nicht zum Lie­fer­um­fang des Lehr­werks gehören (Ma­te­ria­li­en, op­tio­na­le CD/DVD, Leh­rer­band etc.), sollten zur Ver­an­schau­li­chung der Kon­zep­ti­on mög­lichst in fünf Ex­em­pla­ren mit ein­ge­schickt werden.
  • Nut­ze­rin­nen und Nutzer können ihre Vor­schlä­ge per Email abgeben. Im An­schluss fordert das Georg-Eckert-Institut bei den Ver­la­gen die Ju­rie­rungs­exem­pla­re an.

Bitte senden Sie Ihre Vor­schlä­ge an:

Georg-Eckert-Institut – Leibniz-Institut für in­ter­na­tio­na­le Schulbuchforschung
„Schul­buch des Jahres 2021“
z. Hd. Frau Jessica Hettich
Celler Straße 3
38114 Braunschweig