Das amt­li­che Re­gel­werk zur deutschen Recht­schrei­bung ist an einigen Stellen ge­än­dert worden – die Regeln zur Groß- und Klein­schrei­bung wurden mo­di­fi­ziert, un­üb­li­che Schreib­va­ri­an­ten wieder ge­stri­chen und das große Eszett eingeführt.

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Lesen Sie au­ßer­dem Andreas Platt­haus‘ Kom­men­tar „ẞ, ß“ zum Ge­brauchs­wert des neuen Buch­sta­bens auf faz.net!